lüdde Parzelle

 150,00

 

  • 25 m² eigenes Gartenland zum Gemüseanbau
  • fertig vorbereiteter Boden für die Aussaat
  • 6 Gärtnersprechstunden, an denen Garten-Expertin Gerlinde im Gartenland eure Fragen beantwortet und euch zum Gemüseanbau berät
  • gemeinschaftliche Grundausstattung mit Gartengerätschaften vor Ort
  • Bereitstellung von Gießwasser

Verfügbarkeit: 1 vorrätig

Vereinbarung für die Gartensaison 2024

für die Nutzung einer Gemüseparzelle
bereitgestellt durch den Immenhof Ellerbek

Leistungen:

  1. Die Rechte zur Bewirtschaftung einer Parzelle während der Gartensaison 2024 von Mitte April bis Ende Dezember werden mit der Zahlung für die „lüdde Parzelle“ (25m²) von 150€ und für die „grode Parzelle“ (50m²) von 200€ an den jeweiligen Gärtner übertragen. Die Bewirtschaftung umfasst die Pflege und das Beernten der jeweils eigenen Parzelle.
  2. Zum Übernahmetermin wird eine Parzelle mit der angegebenen Größe bereitgestellt. Die Parzelle wird biologisch grundgedüngt und der Boden wird durch eine Bodenbearbeitung für die Aussaat bereitet.
  3. Über die Gartensaison wird durch uns Wasser bereitgestellt.
  4. Ein Grundsortiment an Gartengeräten wird bereitgestellt.
  5. Es finden sechs Termine zur Einführung in den Gartenbau mit Gerlinde statt.

Bedingungen zur Parzellennutzung:

  1. Die Regeln und Richtlinien nach der EU-Verordnung zum ökologischen Landbau sind einzuhalten. Das heißt es muss insbesondere auf den Einsatz von leichtlöslichen Mineraldüngern und synthetischen Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden. Jedoch ist die Wahl des Saatguts und der Jungpflanzen, ob biologisch oder konventionell, den Gärtner*innen selbst überlassen.
  2. Es dürfen keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.
  3. Es dürfen keine mehrjährigen Stauden gepflanzt werden, da der Parzellenstandort zum nächsten Jahr wechseln kann.
  4. Alle Gartengeräte müssen nach der Benutzung wieder sauber in den Geräteschuppen gelegt werden. Beschädigte Geräte müssen gemeldet werden.

Sonstiges:

  1. Für selbstmitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  2. Für Missernten, welche auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  3. Eltern sorgen für ihre Kinder.
  4. Die verbindliche Anmeldung und Anerkennung der Vereinbarung erfolgt durch die Überweisung des Saisonbetrags.

Sind noch Fragen offen geblieben?
Dann kontaktiert uns gerne unter mail@immenhof-ellerbek.de

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